![]()
Die österreichischen Notare sind moderne Dienstleister in nahezu allen Rechtsgebieten. Als Träger eines öffentlichen Amtes mit hoheitlichen Befugnissen sind sie einerseits befugt, öffentliche Urkunden zu errichten und Beurkundungen durchzuführen.
Im Auftrag des Gerichts ist der Notar als Gerichtskommissär ferner für die Abwicklung von Verlassenschaften zuständig.
Schließlich ist der Notar auch ein erfahrener Vertragserrichter, der für seine Klienten in sämtlichen Vertragsangelegenheiten Verträge errichtet und deren umfassende weitere Bearbeitung – etwa im Grundbuchs- oder Firmenbuchverfahren - vornimmt. Verschaffen Sie sich einen Überblick!
Der Notar als Vertragserrichter
Als Vertragserrichter ist der Notar beauftragt, für seine Klienten Verträge
in den verschiedensten Rechtsgebieten zu erstellen und dabei als Vertragsver-
fasser,
Treuhänder und Parteienvertreter zu fungieren:
So erstellt der Notar für Sie
zum Beispiel:
-
Kaufvertrag
-
Schenkungsvertrag
-
Übergabsvertrag mit Ausgedingsleistungen
-
Tauschvertrag
-
Wohnungseigentumsvertrag
-
Bauträgervertrag
-
Mietkaufvertrag
-
Gesellschaftsverträge (GmbH, OG, KG, GesbR, stille Gesellschaft)
-
Verschmelzungs- und andere Umstrukturierungsvorgänge
-
Ehepakte
-
Scheidungsvereinbarungen
-
Erbvertrag
-
Testament
Der Notar als Urkundsperson:
Als staatlich bestellte Urkundsperson ist der Notar befugt, verschiedenste Beurkundungstätigkeiten durchzuführen, die in vielen Fällen notwendig oder hilfreich sind.
So beurkundet der Notar für Sie zum Beispiel:
-
Unterschriftsbeglaubigung
-
Beglaubigung von Abschriften
-
Lebenszeugnisse
-
Protokollierung tatsächlicher Vorgänge
-
Protokollierung von Beratungen und Beschlüssen
Ferner ist der Notar befugt, in Notariatsakten Rechtsgeschäfte in Form einer öffentlichen Urkunde zu erstellen, so zum Beispiel:
-
GmbH-Verträge
-
Abtretung von Geschäftsanteilen
-
Schenkungen ohne wirkliche Übergabe
-
Ehepakte
-
Erbverträge
-
Erb- und Pflichtteilsverzicht
Der Notar im Verlassenschaftsverfahren:
Als Gerichtskommissär ist der Notar für die Abwicklung von Verlassenschaften zuständig. Dabei erfüllt er zentrale Aufgaben, wie zum Beispiel:
-
Errichtung der Todesfallaufnahme
-
Sicherung des Nachlasses
-
Erbensuche
-
Protokollierung der Verlassenschaftsabhandlung
-
Herstellung der Grundbuchsordnung
Aus dieser Tätigkeit ergibt sich eine besonders ausgeprägte Kenntnis des Erbrechts, die der Notar etwa bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Vermächtnisse) umzusetzen vermag.
Rechtsdienstleister:
Neben den „klassischen“ notariellen Tätigkeiten ist der Notar darüber hinaus in zahlreichen anderen rechtlichen Angelegenheiten tätig, so zum Beispiel:
-
als Treuhänder
-
als Berater in rechtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel der Unternehmensvorsorge, Eheschließung, Erbrecht
-
als Registrierungsstelle für letztwillige Verfügungen, Patientenverfügungen, Sachwalterverfügungen, Vorsorgevollmachten
-
als Eingabestelle für Grundbuch und Firmenbuch (bei öff. Notar Dr. Reinhard Pöltner zusätzlich für das deutsche Handelsregister)
-
als Parteienvertreter vor Behörden
Folgende Links führen Sie zu den entsprechenden Informationen der Österreichischen Notariatskammer:
- Die Tätigkeit des Notars im Allgemeinen
- Bescheibung des Notars
- Der Notar als Gerichtskommissär
- Der Notar als Vertragserrichter
- Der Notar als Urkundsperson
- Vorsorgevollmacht
- Unternehmensgründung
- Unternehmensvorsorge
- Erbschaft, Schenkung, Übergabe
- Haus, Grundstück, Wohnung
- Familienrecht
- Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
